Seit 2006 besteht nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) die Pflicht zur Weiterbildung für Inhaber der Führerscheinklassen Cl, ClE, C, CE, 01, DlE, D und DE, welche ihre Fahrerlaubnis im gewerblichen Güter- und Personenverkehr nutzen.
In unserem Seminarraum in 64354 Reinheim, Kirchstraße 59 führen wir an folgenden Terminen für die verschiedenen Weiterbildungsmodule durch